Grundstücksentwässerung
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Zur Verdeutlichung der Größenordnungen:
- Die öffentlichen Kanäle in Deutschland haben eine Länge von 500.000 km.
- Die Gesamtlänge aller privaten Leitungen wird auf das 2-3-fache der öffentlichen Kanäle geschätzt!
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In diesem Gesamtsystem aus privaten und öffentlichen Abwasserleitungen gibt es wechselseitige Einflüsse. So können beispielsweise Verstopfungen im Hauptkanal zu einem Rückstau in die privaten Anschlusskanälen führen. Umgekehrt sind aber aufwändige Sanierungsmaßnahmen am öffentlichen Kanal häufig wirkungslos, wenn die Anschlussleitungen nicht dicht sind.
Daher ist es auch im Interesse aller Grundstückseigentümer und Gebührenzahler, dass das gesamte Entwässerungssystem – im privaten und öffentlichen Bereich – intakt ist.
In Nordrhein-Westfalen ist dieses Ziel in die Gesetzgebung eingeflossen (Landeswassergesetz NRW § 61a LWG NRW): Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Dichtheit seiner privaten Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Grundsätzlich ist die Prüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen. Abweichende Fristen können aber von den Kommunen selbst festgelegt werden.
Die Kommunen haben die gesetzliche Auflage erhalten (§ 61a LWG NRW) ihre Bürger zu beraten. Die Grundstücksentwässerungsleitungen liegen im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers! Die Grundstückseigentümer sollen mit diesen Aufgaben nicht allein gelassen werden.
Aus diesem aktuellen Anlass stellt das Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW, eine Initiative von NRW-Städten in Zusammenarbeit mit dem NetteBetrieb Geschäftsbereich Abwasser, diese Internetseite mit neutralen und unabhängigen Informationen für Hauseigentümer zur Verfügung.
Abwasserableitung
Wo fällt auf dem Grundstück Abwasser an?
Abwasser ist Schmutzwasser und Regenwasser, welches in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.
Schmutzwasser fällt bei allen an das Entwässerungssystem angeschlossenen Sanitäranlagen in Küche, Bad oder Waschküche und in industriellen und gewerblichen Betrieben an.
Wird das Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen nicht versickert oder genutzt, so wird es ebenfalls in den Kanal abgeleitet und gilt als Abwasser.
Was versteht man unter Grundstücksentwässerung?
Der Begriff Grundstücksentwässerung beinhaltet das gesamte System zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers zum öffentlichen Kanal oder auch zu einer Kleinkläranlage oder Versickerungsanlage.
Dazu gehören Leitungen, Kanäle und Regenrinnen, aber auch Schächte und Revisionsöffnungen sowohl außerhalb des Gebäudes als auch unterhalb der Fundamente und Bodenplatte des Gebäudes.
Was sind Grundleitungen und Anschlusskanäle?
Die Grundleitung ist die unzugänglich auf einem Grundstück oder im Baukörper verlegte Leitung, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführt. (DIN 1986)
Der Anschlusskanal verbindet die Grundleitung mit dem öffentlichen Straßenkanal.
Grundleitungen und Anschlusskanäle sind in der Regel aus den Materialien Steinzeug oder PVC, seltener auch aus Guss mit einem Durchmesser von 80 bis 150 mm.
Zu Wartungs- und Kontrollzwecken sind innerhalb des Gebäudes Revisionsöffnungen sinnvoll. Auf dem Grundstück sollte ein Kontrollschacht als Zugang zur Abwasserleitung gebaut sein. Fehlt er, können die Kommunen den Bau eines Kontrollschachtes per Satzung von dem Grundstückseigentümer verlangen.
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Rückstausicherung
Wie entsteht Rückstau?
Die wesentlichen Ursachen für den Rückstau sind extreme Niederschläge oder verstopfte Kanäle. Durch unverschlossene Öffnungen können dann Grundstücke, Garagen und Keller überflutet werden.
Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen.
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlusskanäle.
Rückstau kann jeden Tag auftreten, nicht nur bei Regenwetter!
Unabhängig vom Wetter kann Rückstau aber auch entstehen, wenn der Abfluss im öffentlichen Kanal oder in der privaten Leitung durch Verstopfung gestört ist.
Schutz bei Gefährdung durch Rückstau und Kellerüberflutung:
- Einbau von Abwasserhebeanlagen oder Rückstauverschlüssen
- Regelmäßige Wartung der Anlagen zur Rückstausicherung
Welche Folgen hat ein Rückstau?
Bei fehlender Rückstausicherung kann das Abwasser aus dem Kanal in das Gebäude eindringen und zu großen Schäden und Belästigungen führen.
Aus allen Öffnungen die unterhalb der Rückstauebene liegen, wie Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Duschen, Waschmaschinenanschlüsse sowie Reinigungsklappen, kann sich das Abwasser in Kellerräumen oder Souterrainwohnungen verteilen.
Neben der Verschmutzung sind auch Schäden an Einrichtung und am Gebäude die Folge. Nicht zu vergessen Gesundheitsrisiken durch Abwasserkeime und durch elektrische Kontakte in Heizungsanlagen oder tief liegende Steckdosen, die das Wasser unter Strom setzen können.
Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau!
Wie kann man das Gebäude gegen Rückstau sichern?
Um einen Rückstau zu vermeiden, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Ein Fachmann kann angepasste und wirksame Möglichkeiten finden.
- Eine sichere aber aufwendige Möglichkeit ist der Einbau einer Abwasserhebeanlage.
- In einfachen Fällen kann ein Rückstauverschluss bereits helfen.
- Manchmal bietet sich die Möglichkeit, dass rückstaugefährdete aber ungenutzte Entwässerungsgegenstände einfach verschlossen werden.
Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen Rückstau selbst verantwortlich!
Welche Rückstausicherung ist die Richtige?
Die Auswahl und der ordnungsgemäße Einbau der Rückstausicherung sollten von einem Fachmann - Architekt oder Sanitärinstallateur - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Welche Art der Rückstausicherung sich im Einzelfall am besten eignet und wo sie am günstigsten einzubauen ist, hängt im Wesentlichen von der Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller ab und ob es sich um fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser handelt. Außerdem ist zu berücksichtigen, wie die gefährdeten Räume genutzt werden.
Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse. Wenn ein Rückstauverschluss eingebaut wird, kann während der Einstauzeit kein Abwasser in den Kanal eingeleitet werden. Beim Einbau einer Hebeanlage ist die Entsorgung auch während des Kanaleinstaus möglich.
Abwasserhebeanlage:
Anschaffungs- und Betriebskosten von Abwasserhebeanlagen liegen höher als bei Rückstauverschlüssen. Außerdem ist ein entsprechender Platzbedarf für den Einbau zu berücksichtigen.
Mit einer Abwasserhebeanlage ist eine höhere Rückstauebene gegeben und es kann auch während eines Kanaleinstaus Abwasser abgeleitet werden.
Rückstauverschluss:
Rückstauverschlüsse sind verhältnismäßig leicht in ein bestehendes System einzubauen. Sie sind relativ klein und preisgünstiger als Abwasserhebeanlagen.
Wer haftet für die Folgen des Rückstaus?
Jeder Hausbesitzer ist selber dafür verantwortlich, dass sein Keller nicht überflutet wird!
Schadenersatzansprüche gegenüber Kommunen sind in aller Regel ausgeschlossen.
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.
Der Rückstau in die privaten Leitungen hat seine Ursache meistens im öffentlichen Kanal. Aber die Kommunen fordern in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind. Damit ist eine Haftung (nach § 2 HaftpflG oder die Amtshaftung nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB) der Kommune ausgeschlossen.
Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.
Ein Gerichtsurteil hierzu besagt, dass der Grundstückseigentümer bei nicht vorhandener oder nicht geeigneter Rückstausicherung für alle Rückstauschäden selber haftet (OLG Celle, 14. Zivilsenat Typ, AZ: Urteil, 14 U 3/04 Datum: 08.07.2004).
Praktische Tipps
- Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
- Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
- Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
- Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang und Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!
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Nie Schmutzwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
- Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
- Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungs-Schutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.
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Drainagen
Was sind Drainagen?
Drainagen sind gelochte, geschlitzte oder poröse Rohre, über die unterirdisch Grund- oder Sickerwasser abgeleitet wird (z.B. zur Trockenhaltung von Böden, aber auch zum Feuchteschutz von Kellern).
In der Regel werden Drainagen unterhalb der Grundplatte im Aushubzwickel rund um das Gebäude vorgesehen. Zur Spülung der Leitung sollten Spülschächte vorgesehen werden, die jeweils an den Eckpunkten anzuordnen sind.
Darf die Hausdrainage an die Kanalisation angeschlossen werden?
Das in den Drainagen gesammelte und abgeleitete Wasser muss entweder in ein angrenzendes Gewässer oder ein Versickerungssystem eingeleitet werden.
Achtung: Generell gilt, dass Drainagewasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf!
Wie sind Gebäude gegen Grund- und Schichtenwasser zu schützen?
Die Wahl der Schutzmaßnahmen hängt ganz wesentlich von der Bodenart und dem zu erwartenden Wasseranfall (Grundwasser, Bodenfeuchtigkeit und Sickerwasser) ab und ist im Einzelfall festzulegen.
Bei den Maßnahmen zum Schutz eines Gebäudes gegen Grund- und Schichtenwasser ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die für den Neubau geeignet sind, auch bei bestehenden Gebäuden einsetzbar, aber häufig mit einem erheblich höheren Aufwand.
Ganz wesentlich bei der Festlegung der Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen ist, ob stauendes oder nichtstauendes Wasser zu erwarten ist.
Ist der Keller nicht staunässegefährdet, so werden die Wände durch horizontale und vertikale Abdichtungen auf Bitumen- oder Kunststoffbasis geschützt. Zusätzlich kann eine Drainage angeordnet werden, um zu verhindern, dass sich Wasser vor der Kelleraußenwand aufstaut.
Liegt der Keller im Grundwasser oder im Bereich aufgestauten Sickerwassers, so kann die Abdichtung durch den Bau einer „schwarzen“ oder einer „weißen“ Wanne erfolgen. Bei der „schwarzen“ Wanne werden alle mit dem Erdreich in Verbindung stehenden Bauteile mit Abdichtungen auf Bitumenbasis versehen.
Bei der Variante der „weißen“ Wanne wird der Keller aus einem Spezial-Beton gebaut, der einen hohen Wassereindringwiderstand hat. Das nachträgliche Abdichten ist in diesem Fall sehr schwierig und aufwändig.
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